Zusammenfassung des Urteils AGVE 2018 62: -
Das Obergericht des Kantons Zürich, II. Strafkammer, hat in einem Urteil vom 13. April 2012 einen Angeklagten wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 30.- verurteilt, von der 15 Tagessätze durch Untersuchungshaft geleistet wurden. Die Vorinstanz verurteilte ihn zuvor zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe, von der nun abgesehen wurde. Zudem wurde eine ambulante Behandlung angeordnet. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden dem Angeklagten zur Hälfte auferlegt, die andere Hälfte auf die Gerichtskasse genommen. Die Kosten der amtlichen Verteidigung wurden ebenfalls auf die Gerichtskasse genommen. Der Angeklagte wurde verwarnt und die Probezeit für eine weitere Geldstrafe verlängert. Eine Revision der Strafe wurde abgelehnt. Der Vorsitzende des Gerichts war Oberrichter lic. iur. Th. Meyer, die Gerichtsschreiberin war lic. iur. Oswald.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2018 62 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Anwaltskommission |
Datum: | 26.01.2018 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2018 - Band 62 2018 Anwaltsrecht 455 I. Anwaltsrecht 62 Art. 12 lit. a BGFA Verletzung der Berufspflichten; unzulässige... |
Schlagwörter : | Anwalt; Gericht; Anwalts; Original; Drittperson; Akten; Zustand; Anwaltsrecht; Gerichtsak-; Anwaltskommission; Gerichtsakten; Originalakten; Pflicht; Berufsausübung; Verletzung; Berufspflichten; Weitergabe; Retournierung; Entscheid; Sachen; Aufsichtsanzeige; Erwägungen; Anzeiger; Umgang; Treu-; änder- |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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